Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

9. Verkehr

93.011 Schiffahrt auf dem Langensee und auf dem Luganersee.
Abkommen mit Italien
Navigation sur le lac Majeur et le lac de Lugano.
Convention avec l'Italie

Botschaft: 03.02.1993 (BBl II, 754/FF II 732)

Ausgangslage

Die Schiffahrt auf dem Langen- und dem Luganersee wurde bis anhin durch die schweizerisch-italienische Übereinkunft vom 22. Oktober 1923 betreffend die Schiffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee samt dazugehörigem internationalem Reglement geordnet. Die geltende Regelung entspricht den aktuellen Verhältnissen jedoch nicht mehr. Die Schweiz ergriff daher die Initiative zur Erneuerung der Übereinkunft.

Die Gespräche mit Italien begannen im Juli 1983 und konnten mit der Unterzeichnung des neuen Abkommens am 2. Dezember 1992 abgeschlossen werden. Die Aufteilung des neuen Vertragswerks in ein Abkommen und ein Reglement wird in Zukunft erlauben, die nautischen und technischen Vorschriften dem Stand der Technik jederzeit anpassen zu können, ohne das Abkommen zu ändern. Das neue Schiffahrtsreglement ist ein wesentlicher Beitrag zur Harmonisierung der Schiffahrtsvorschriften auf den schweizerischen Grenzgewässern.

Verhandlungen

SR 20.09.1993 AB 1993, 592
NR 16.12.1993 AB 1993, 2434

Das Abkommen wurde im Ständerat mit einer Gegenstimme und im Nationalrat einstimmig angenommen.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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